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Rechtsprechung
   OLG München, 24.11.1988 - 5 W 3037/88   

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OLG München, 24.11.1988 - 5 W 3037/88 (https://dejure.org/1988,1990)
OLG München, Entscheidung vom 24.11.1988 - 5 W 3037/88 (https://dejure.org/1988,1990)
OLG München, Entscheidung vom 24. November 1988 - 5 W 3037/88 (https://dejure.org/1988,1990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 571
  • MDR 1989, 267
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 357/05

    Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers gegen die

    In diesem Fall ist nach verbreiteter Meinung kein "sofortiges" Anerkenntnis mehr möglich (vgl. OLG Hamm VersR 1989, 1211; OLG Köln OLG-Report Köln 2002, 160; OLG München MDR 1989, 267; OLG Naumburg OLG-Report Naumburg 2002, 239; PfzOLG Zweibrücken OLG-Report Zweibrücken 2001, 394).
  • LG Aschaffenburg, 16.12.1993 - 1 HKO 165/93

    Anspruch auf Unterlassung der Berufsausübung als Rechtsanwalt; Tätigkeit als

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  • OLG Karlsruhe, 08.11.2002 - 2 WF 205/01

    Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren

    Dies wird damit begründet, dass das Anerkenntnis bei der ersten prozessualen Gelegenheit erklärt werden müsse, sowie damit, dass § 307 Abs. 2 ZPO ein Anerkenntnisurteil im schriftlichen Vorverfahren nur für den Fall vorsieht, dass innerhalb der Frist für die Verteidigungsanzeige anerkannt wird (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 23. Auflage, § 93 RN 4; Musielak/Wolst, ZPO Kommentar, 3. Auflage, § 93 RN 5; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Auflage, § 93 RN 9; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 60. Auflage, § 93 RN 102; OLG München, MDR 1989, 267; OLG Celle (5. ZS), FamRZ 1999, 1152; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 126, 128; OLG Braunschweig, JurBüro 1999, 36; OLG Nürnberg, MdR 1998, 680; OLG Bremen, JurBüro 1983, 625).
  • OLG Bamberg, 15.03.1995 - 2 WF 12/95

    Sofortiges Anerkenntnis nach Anzeige der Verteidigungsabsicht

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  • OLG Köln, 09.02.1998 - 7 W 58/97

    Bürgschaft auf erstes Auffordern trotz Hinterlegung

    Hinsichtlich des Restbetrages hat die Beklagte zwar im Schriftsatz vom 17.06.1997 den Klageanspruch anerkannt, allerdings nachdem sie im schriftlichen Vorverfahren mit Schriftsatz vom 23.05.1997 ihre uneingeschränkte Verteidigungsbereitschaft angezeigt hatte, was für sich schon einem sofortigen Anerkenntnis entgegensteht (vgl. OLG München NJW-RR 1989, 571), und nur unter Vorbehalt der Rechte im Nachverfahren, was gerade kein uneingeschränktes Anerkenntnis, sondern im Rahmen des Urkundsprozesses nur bedeutete, daß die Beklagte insoweit Einwendungen, die in der Prozeßart statthaft sind, nicht geltend machen könne.
  • OLG Dresden, 14.06.1995 - 7 W 918/94

    Sofortiges Anerkenntnis bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens

    Zu diesem Zeitpunkt ist nämlich noch der Erlaß eines Anerkenntnisurteils im schriftlichen Vorverfahren nach § 307 Abs. 2 ZPO möglich (Thomas/Putzo, ZPO , 18. Aufl., § 93 Rn.9; Stein/Jonas, a.a.O., § 93 Rn.5; Löwe/Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 15. Aufl., § 87 III 5.; OLG Hamm VersR 1989, 1211; OLG München MDR 1989, 267 ; OLG Bremen JurBüro 1983, 625; a.A. wohl Zöller-Herget, ZPO , 18.Aufl., § 93 Rn.4).
  • OLG Nürnberg, 29.09.1992 - 1 U 2099/92

    Schmerzensgeld für nächtliche Störanrufe - Verletzung des Persönlichkeitsrechts

    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat anschließt, muß ein Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren spätestens bis zur Verteidigungserklärung (§ 276 ZPO ) abgegeben werden, um noch als "sofortiges Anerkenntnis" im Sinne des § 93 ZPO gelten zu können (OLG München, MDR 89, 267; Thomas-Putzo, aaO., § 93 Anm. 3 c; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO , 50. Aufl., § 93 Arm.
  • OLG München, 23.10.1990 - 5 U 3462/90
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.11.1988 - 22 U 89/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5823
OLG Frankfurt, 18.11.1988 - 22 U 89/88 (https://dejure.org/1988,5823)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.11.1988 - 22 U 89/88 (https://dejure.org/1988,5823)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. November 1988 - 22 U 89/88 (https://dejure.org/1988,5823)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 571
  • MDR 1989, 166
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 23 U 59/01

    Rechtsfolgen der Erledigung vor Zustellung der Klage; Voraussetzungen des

    Will der Kläger die ihm aus § 91 ZPO drohende Kostenlast vermeiden, so kann er etwaige materiellrechtliche Ansprüche auf Erstattung der ihm bis zur Erledigung entstandenen Kosten im Wege der Klageänderung weiterverfolgen; dieser Anspruch kann nach § 256 Abs. 1 ZPO auch durch unbezifferten Feststellungsklage geltend gemacht werden (BGHZ 83, 12, 16 = NJW 1982, 1598; OLG Frankfurt NJW-RR 1989, 571; KG NJW 1991, 499, 500; Sannwald, NJW 1985, 898, 899; Mertins, DRiZ 1989, 281, 285 f., 287; G. Fischer, MDR 1997, 706).
  • OLG Stuttgart, 10.03.1997 - 2 W 1/97

    Freigabe eines hinterlegten Betrages ; Erledigung eines Rechtsstreits in der

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  • OLG Bamberg, 27.06.1991 - 3 W 38/91

    Kostentragung des Rechtsstreits bei Klagerücknahme wegen Erfüllung des

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  • LAG Hamm, 29.05.1998 - 4 Sa 1403/97

    Kostentragung bei Klagerücknahme nach Erlass des Urteils vor und nach Einlegung

    Für die Fälle, in denen sich der Beklagte bei Einreichung der Klage bereits in Verzug befand und die Klageforderung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit bezahlt wurde, wird angenommen daß die Verfahrenskosten dem Beklagten aufzuerlegen sind, wenn der Kläger in diesen Fällen die Klage sogleich nach Ausgleich der Klageforderung zurücknimmt ( OLG Frankfurt/Main vom 18.11.1988 - 22 U 89/88, MDR 1989.166; LG München I vom 20.06.1995 - 19 O 21368/94, NZV 1996, 35; siehe auch OLG Frankfurt/Main vom 27.09.1979 - 6 U 74/79, WRP 1979, 799).
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